Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
(Allgemeine Vertrags- und Einkaufsbedingungen für Lieferungen, Leistungen und Werke von Sachen und Rechten) an die Firma MadeByMates GmbH & Co KG
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1) Diese Vertrags- und Einkaufsbedingungen, im Folgenden als Geschäftsbedingungen bezeichnet, sind Bestandteil aller mit uns geschlossenen Verträge oder sonstigen, auch vorvertraglichen Rechtsverhältnisse, welche die Lieferung eines Kaufgegenstandes, die Erbringung einer Dienstleistung oder die Herstellung oder Lieferung eines Werkes oder die Erfüllung eines Auftrages, im Folgenden Vertragsgegenstand, für uns und an uns zum Inhalt haben. Diese Geschäftsbedingungen finden weiterhin auch dann Anwendung soweit der Leistungsinhalt der Leistung des Vertragspartners aus der Übertragung von Rechten jeglicher Art an uns besteht.
2) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich oder in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Vertragserfüllung durch den Vertragspartner oder Auftragnehmer, im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet, vorbehaltlos entgegennehmen.
3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB, soweit diese sich nicht ausdrücklich auf Verbraucher beziehen.
5) Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer gelten diese Bedingungen auch in laufender Geschäftsverbindung und für den Abschluss künftiger Verträge, sofern sie nur dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigten Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.
§ 2 PREISE
1) Die vereinbarten Preise sind, bei Verträgen mit einmaligem Leistungsaustausch, Festpreise und verstehen sich frei Haus bzw. anderweitig vereinbartem Lieferort einschließlich Verpackung.
2) Die vereinbarten Preise sind, bei Verträgen mit sukzessivem oder wiederholtem Leistungsaustausch und/ oder Dauerschuldverhältnissen, als Festpreise für die Dauer von 6 Monaten nach schriftlicher Bestellung und verstehen sich frei Haus bzw. anderweitig vereinbartem Lieferort einschließlich Verpackung.
3) Sollte der Vertrag während des Zeitraums von 6 Monaten, bei sukzessivem oder wiederholtem Leistungsaustausch und/oder Dauerschuldverhältnissen, nicht seitens des Vertragspartners erfüllt sein, sind wir im Falle von nach Bestellung nachweisbar eingetretenen tariflichen Lohnsteigerungen und/oder Materialkostenerhöhungen bereit, über eine anteilige Übernahme der für den Vertragsgegenstand nachweisbar eingetretenen Erhöhung der Selbstkosten zu verhandeln, sofern die andere Vertragspartei sich eine Preisanpassung für solche Fälle vorbehalten hat, diese uns nicht unangemessen benachteiligt und uns das Recht vorbehalten bleibt vom Vertrage zurückzutreten. Dieses Recht des Vertragspartners auf nachträgliche Preisverhandlungen wird ausdrücklich auf diejenigen Verträge beschränkt zu deren Erfüllung der Vertragspartner erhebliche Vorleistungen bereits erbracht hat.
4) Hieraus resultierende Preiserhöhungen gelten frühestens ab Ablauf des Festpreiszeitraums von 6 Monaten. Auch nach Ablauf des Festpreiszeitraums gilt der alte Festpreis für Leistungen, die bei termingerechter Auftragsabwicklung während des Festpreiszeitraums fertig zu stellen waren, es sei denn, die termingerechte Fertigstellung wurde durch von uns zu vertretende Umstände verzögert.
§ 3 MEHRLIEFERUNG/ MINDERLIEFERUNG
1) Wir nehmen grundsätzlich nur die jeweilige vertraglich vereinbarte Menge ab.
2) Falls wir mit dem Vertragspartner über geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen verhandeln,
sind uns die äußersten Fortdruck- bzw. Herstellungspreise vor Rechnungslegung zur Zustimmung
mitzuteilen.
3) Im Falle von Mehr- oder Minderlieferungen vergüten wir die gelieferte Menge. Teillieferungen
sind zulässig, es sei denn, wir würden unangemessen benachteiligt.
§ 4 MEHR- ODER MINDERKOSTEN
Sollten sich nach der Auftragserteilung Änderungen des Liefergegenstandes ergeben, die Mehr- oder Minderkosten zur Folge haben, sind uns die geänderten Kosten unverzüglich und überprüfbar vor Beginn der Ausführung des Auftrags schriftlich mitzuteilen. Ohne unsere ausdrückliche Bestätigung werden Mehrkosten nicht anerkannt.
§ 5 KORREKTUREN
Korrekturabzüge sind uns frei von Satzfehlern jeder Art vorzulegen. Unsere Druckfreigabeerklärung entbindet den Vertragspartner nicht von seiner alleinigen Verantwortung für einen fehlerfreien, dem Manuskript und den typografischen Angaben entsprechenden Satz. In sprachlichen Zweifelsfällen ist die neueste Ausgabe des Duden maßgeblich. Bei Satzänderungen, bedingt durch Autorenkorrekturen o. Ä., sind uns die dadurch entstandenen Kosten unverzüglich nach Anfall, spezifiziert nach Stundenaufwand und vereinbarten Stundensätzen, zusammen mit der Vorlage der jeweiligen Korrektur anzugeben. Später angegebene Kosten werden nicht anerkannt.
§ 6 EIGENTUM, HERAUSGABE- UND AUFBEWAHRUNGSPFLICHT
Von uns zur Verfügung gestellte Druckunterlagen jeder Art bleiben unser Eigentum. Sie sind uns jederzeit auf Verlangen herauszugeben. Stellt der Vertragspartner zur Durchführung der Bestellung Druckvorlagen, Druckstöcke, Lithos, Fotos, Reinzeichnungen, Layouts u. Ä. her oder lässt sie herstellen, so hat er uns diese gegen Ersatz der Herstellungskosten herauszugeben; dies gilt auch, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Unabhängig von der Herausgabepflicht des Vertragspartners hat dieser die ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen u. Ä. sowie die von ihm selbst oder Dritten zur Durchführung der Bestellung hergestellten Druckvorlagen, Druckstöcke, Lithos, Fotos, Muster, Bogenmontagen, Reinzeichnungen, Layouts sowie die in diesem Zusammenhang hergestellten digitalen Daten, Datensätze, Dateien und vergleichbare Datenträger und Medien für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren unentgeltlich aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag durchgeführt bzw. endgültig nicht durchgeführt wurde. Sofern der Vertragspartner Sachen nach diesem Paragraphen nicht aufbewahren will oder der Vernichtung zuführen möchte hat er uns vorab schriftlich oder in Textform zur Abholung aufzufordern.
§ 7 LIEFERUNG UND LIEFERTERMINE
1) Sofern sich aus dem geschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt, ist sie Erfüllungshandlung „frei
Haus“, somit die Bringschuld, vereinbart.
2) Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer schriftlichen oder in Textform gehaltenen
Vertragsannahmeerklärung. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt nicht die rechtzeitige
Selbstbelieferung durch Vorlieferanten des Vertragspartners voraus. Der Vertragspartner ist
verpflichtet, die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen
und uns bereits erbrachte Leistungen zu erstatten.
3) Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
§ 8 GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN/ GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE
1) Unsere Ansprüche gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, wegen eines Mangels des Vertragsgegenstandes verjähren bei neu hergestellten Sachen oder Werken frühestens innerhalb von zwei Jahren ab Gefahrübergang und/ oder Erfüllung des Vertrages, soweit nicht eine weitergehende regelmäßige Verjährungsfrist gesetzlich bestimmt ist.
2) Einer Verkürzung der vorgenannten und regelmäßigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist wird ausdrücklich widersprochen.
§ 9 EIGENTUMS- UND URHEBERNUTZUNGSRECHTE
1) Soweit der Vertragspartner zur Vertragserfüllung und Ausführung an urheberrechtsfähigen Werken, wie insbesondere Sprachwerken, Schriftwerken, Reden und Computerprogrammen, Werken der Musik, Lichtbildwerken, einschließlich der Werke die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, Werke der bildenden Künste, wie Zeichnungen, Grafiken, Werke der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke, wie Gebrauchsprodukte und Gebrauchsgrafiken jeder Art, Filmwerken, einschließlich der Werke die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastischen Darstellungen, Zeichnungen, Grafiken, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, das Urheberrecht besitzt, einschließlich aller urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte werden uns diese Nutzungs- und Verwertungsrechte ausschließlich und vollumfänglich, auch unter Ausschluss einer Urheberrechtsbezeichnung nach § 13 UrhG, für die weitere Ausübung und Verwendung ohne inhaltliche, sachliche oder räumliche Beschränkung übertragen, insbesondere das Recht zur Übertragung, Veröffentlichung, weiteren Bearbeitung, Übertragung auf Bild- und Tonträger, öffentlichen Wiedergabe jegweder Art im Sinne von § 37 Abs. 3 UrhG und zu Änderungen nach § 39 UrhG.
Der vorstehende Grundsatz gilt ferner für Lichtbilder und Erzeugnisse die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden.
Vorstehendes gilt ferner für die Erbringung der Leistung, hergestellte Vorstufen- und Zwischenprodukte und/oder Arbeitsmittel, z.B. Druckvorlagen, – stöcke, Reinzeichnungen, Lithos, Formen, Werkzeuge u.Ä. sowie an Konzepten, Exposes, Treatments, Skizzen, Zeichnungen, Grafiken, Mustern, Programmen, digitalen Daten und Dateien usw. durch den Vertragspartner.
2) Die durch den Vertragspartner erbrachten Leistungen stehen uns ausdrücklich nicht nur für den bei Vertragsschluss vereinbarten Vertragsweck zur Verfügung.
§ 10 AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG, DATENSCHUTZ
1) Der Vertragspartner wird für uns als Auftragsverarbeiter insoweit Tätig als von uns an diesen
personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung übermittelt werden.
2) Zuständige Aufsichtsbehörde für uns ist die:
Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Frau Helga Block
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
1) Die Vertragsparteien und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
2) Vertragsgegenstand sind unsere unter § 1 genannten Vertragsleistungen.
3) Uns obliegt die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere sichern wir dem Vertragspartner die schriftliche Einwilligung der jeweils Betroffenen in die Datenverarbeitung und Weitergabe an Dritte oder die sonstige rechtliche Zulässigkeit zu soweit es sich um Daten von Mitarbeitern oder Dritten handelt.
4) Zur Konkretisierung der beiderseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten erklärt der Vertragspartner mit den nachfolgenden Bedingungen, als Bestandteil des Vertrages, sein Einverständnis. Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei dem der Vertragspartner und seine Beschäftigten oder durch den Vertragspartner Beauftragte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die von uns stammen oder für den Vertragspartner erhoben wurden.
5) Der Vertragspartner darf Daten nur im Rahmen des geschlossenen Vertrages und gemäß den Weisungen durch uns erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Vertragspartner durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt der Vertragspartner uns diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
6) Unsere Weisungen werden anfänglich durch den geschlossenen Vertrag festgelegt und können von uns danach in schriftlicher Form oder in Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Wir sind jederzeit zur Erteilung entsprechender Weisungen berechtigt. Dies umfasst Weisungen in Hinblick auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Unsere Weisungsberechtigten sind die gesetzliche Vertreter oder die jeweiligen handelsrechtlich bevollmächtigten Mitarbeiter unseres Unternehmens. Weisungsberechtigt seitens des Vertragspartners sind die jeweiligen Geschäftsführer der Gesellschaft.
7) Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen ist der anderen Vertragspartei unverzüglich der Nachfolger bzw. Vertreter in Textform zu benennen.
8) Alle erteilten Weisungen sind sowohl vom Vertragspartner als auch von uns zu dokumentieren. Weisungen, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
9) Ist der Vertragspartner der Ansicht, dass eine Weisung durch uns gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat der Vertragspartner unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch uns bestätigt oder geändert wird. Der Vertragspartner darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen.
Im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrags erhält der Vertragspartner auf die Folgenden
näher spezifizierten personenbezogenen Daten: Personenstammdaten
Geburtsdatum; Kommunikationsstammdaten wie Telefon und E- Mail; Vertragsstammdaten;
Kontakthistorie; Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten; sowie Planungs- und
Steuerungsdaten.
Diese Daten umfassen insbesondere
Vorname, Nachnahme, Wohnort, Geburtsdatum, Alter, Arbeitsplatzbeschreibung, Betriebszugehörigkeit, Renteneintrittsalter und die bildliche Darstellung.
10) Der Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen ist wie folgt definiert:
Angestellte und Arbeiter, somit Arbeitnehmer, des Vertragspartners, dessen Vorstand, und sonstige Vertreter, Vertriebspartner, Erfüllungsgehilfen im Weiteren, sowie Kunden und Lieferanten unserer Auftraggeber.
11) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die aus unserem Bereich erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Unterlagen und Daten sind gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte unter Berücksichtigung des Stands der Technik zu sichern.
12) Der Vertragspartner hat in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass er den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Der Vertragspartner trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum angemessenen Schutz unserer Daten gem. Art. 32 DSGVO, insbesondere mindestens die folgenden aufgeführten Maßnahmen der
a) Zutrittskontrolle
b) Zugangskontrolle
c) Zugriffskontrolle
d) Weitergabekontrolle
e) Eingabekontrolle
f) Auftragskontrolle
g) Verfügbarkeitskontrolle
h) Trennungskontrolle
13) Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Vertragspartner vorbehalten, wobei dieser sicherstellt, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
14) Wir haben als Ansprechpartner für den Datenschutz die jeweiligen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die Kontaktdaten sind auf der jeweiligen Webseite des Unternehmens veröffentlicht. Der Vertragspartner ist verpflichtet uns seine Ansprechpartner ebenfalls bekanntzugeben.
15) Den bei der Datenverarbeitung durch den Vertragspartner beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Der Vertragspartner wird alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden (im folgenden Mitarbeiter genannt), entsprechend verpflichten (Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen müssen so gefasst sein, dass sie auch nach Beendigung dieses Vertrages oder des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Mitarbeiter und dem Vertragspartner/ Auftragnehmer bestehen bleiben. Uns gegenüber sind diese Verpflichtungen auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.
16) Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen im Verantwortungsbereich des Vertragspartners, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Vertragspartner, bei uns im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte wird der Vertragspartner uns unverzüglich in Schriftform oder Textform informieren. Dasselbe gilt für Prüfungen des Vertragspartners durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten enthält zumindest folgende Informationen:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
b) eine Beschreibung der von dem Vertragspartner ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
17) Durch den Vertragspartner werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der Betroffenen getroffen, weiterhin informieren uns hierüber der Vertragspartner und ersucht um weitere Weisungen.
18) Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, uns jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit unsere Daten von einer Verletzung nach Absatz 1 betroffen sind.
19) Sollten unsre Daten bei dem Vertragspartner durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Vertragspartner uns unverzüglich darüber zu informieren, sofern diesem dies nicht durch gerichtliche oder behördliche Anordnung untersagt ist. Der Vertragspartner wird in diesem Zusammenhang alle zuständigen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Entscheidungshoheit über die Daten ausschließlich bei uns als „Verantwortlichem“ im Sinne der DSGVO liegt.
20) Über wesentliche Änderung der Sicherheitsmaßnahmen werden wir unverzüglich durch den Vertragspartner unterrichtet.
21) Ein Wechsel in der Person des betrieblichen Ansprechpartners für den Datenschutz ist dem uns unverzüglich mitzuteilen.
22) Der Vertragspartner und gegebenenfalls dessen Vertreter führt ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag von uns durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung, das alle Angaben gem. Art. 30 Abs. 2 DSGVO enthält. Das Verzeichnis ist uns auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
23) An der Erstellung unseres betriebseigenen Verfahrensverzeichnisses hat der Vertragspartner im angemessenen Umfang mitzuwirken. Der Vertragspartner wird uns die jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitteilen.
24) Wir sind berechtigt uns vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig einmal jährlich von den technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen des Vertragspartners zu überzeugen. Hierfür können wir z. B. Auskünfte von unserem Vertragspartner einholen, uns vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen oder internen Prüfungen vorlegen lassen oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Vertragspartners nach rechtzeitiger Abstimmung zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich prüfen bzw. durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu unserem Vertragspartner steht. Wir werden Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und die Betriebsabläufe des Unternehmens des Vertragspartners dabei nicht unverhältnismäßig stören.
25) Dem Vertragspartner obliegt die Pflicht uns auf unsere mündliche oder schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Kontrolle der durch den Vertragspartner getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind.
26) Wir dokumentieren das Kontrollergebnis und sind verpflichtet dem Vertragspartner dieses mitzuteilen. Bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die wir insbesondere bei der Prüfung von Auftragsergebnissen feststellen, haben wir den Vertragspartner unverzüglich zu informieren. Werden bei der Kontrolle Sachverhalte festgestellt, deren zukünftige Vermeidung Änderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilen wir dem Vertragspartner die notwendigen Verfahrensänderungen unverzüglich mit.
27) Der Vertragspartner stellt uns auf unseren Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für die Auftragsverarbeitung sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung.
28) Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden unter Einschaltung auch von Subunternehmer durchgeführt. Der Vertragspartner setzt diese hierbei zur körperlichen Realisierung des Leistungserfolges ein. Der Vertragspartner ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der Vertragspartner wird bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung verpflichten und dabei sicherzustellen, dass wir unsere Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen können. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, wird der Vertragspartner sicherstellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Wir stimmen dieser Beauftragung von Subunternehmern zu. Der Vertragspartner wird uns auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
29) Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Vertragspartner Dritte mit Dienstleistungen beauftragen, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Vertragspartner für uns erbringt und Bewachungsdienste. Wir erteilen unsere Zustimmung zu Wartungs- und Prüfleistungen durch Subunternehmer, soweit diese für IT-Systeme erbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für uns genutzt werden.
30) Der Vertragspartner ist verpflichtet uns nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von unseren Pflichten nach Art. 12–22 sowie 32 und 36 DSGVO zu unterstützen.
31) Macht ein Betroffener Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung hinsichtlich seiner Daten, unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner geltend, so reagieren selbiger nicht selbstständig, sondern verweisen den Betroffenen unverzüglich an uns und wartet unsere Weisungen ab.
32) Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erleidet, ist im Innenverhältnis zu uns alleine der Vertragspartner gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.
33) Die Vertragsparteien stellen sich jeweils von der Haftung frei, wenn eine Partei nachweist, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden bei einem Betroffenen eingetreten ist, verantwortlich ist.
34) Wir können den Vertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, Bestimmungen der DSGVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder eine Weisung unsererseits nicht ausführt. Bei einfachen – also weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen – Verstößen setzten wir dem Vertragspartner eine angemessene Frist, innerhalb welcher der Vertragspartner berechtigt ist den Verstoß abzustellen.
35) Der Vertragspartner wird uns nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf unsere Anforderung alle diesem überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch unsererseits, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen bei unserem Vertragspartner. Der Vertragspartner hat uns gegenüber den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. Zu entsorgende Unterlagen sind mit einem Aktenvernichter nach DIN 32757-1 zu vernichten. Zu entsorgende Datenträger sind nach DIN 66399 zu vernichten.
36) Wir haben das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten bei unserem Vertragspartner in geeigneter Weise zu kontrollieren.
37) Der Vertragspartner ist verpflichtet, auch über das Ende des Vertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorstehende Verpflichtung bleibt über das Ende des Vertrags hinaus solange gültig, wie der Vertragspartner über personenbezogene Daten verfügt, die dem Vertragspartner durch uns zugeleitet wurden oder die dieser für uns erhoben hat.
§ 11 HAFTUNGSFREISTELLUNG
1) Der Vertragspartner garantiert insbesondere, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien) Inhalte und Materialien, die an uns geleistet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
2) Der Vertragspartner erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der übergebenen Daten ist.
3) Der Vertragspartner stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
§ 12 HAFTUNG
1) Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen verursacht
wurde. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In den vorgenannten Fällen ist aber die
Schadensersatzhaftung, insbesondere bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, auf den
vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende
Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht beruht; in
diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
§ 13 VERTRAGSSTRAFEN, SCHIEDSGERICHTVERFAHREN
1) Zwischen den Vertragsparteien sind Vertragsstrafen nicht vereinbart. Im Übrigen wird durch uns jeder denkbaren Regelung oder Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder wirkungsgleicher Verpflichtungen ausdrücklich widersprochen.
2) Hinweis nach § 36 Abs.1 Nr. 1 VSBG: Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft an der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
3) Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die Online-Streitbeilegungsplattform (kurz „OS-Plattform“) als Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, welche aus online geschlossenen Rechtsgeschäften erwachsene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten, ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
4) Zwischen den Vertragsparteien ist keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Schieds- oder Schiedsgerichtverfahren vereinbart. Es wird durch auch ausdrücklich der Verpflichtung zu einer Teilnahme an solchen Schiedsverfahren widersprochen. Der vorgenannte Widerspruch dieses Absatzes gilt für auch für Verfahren jeglicher Art im Sinne einer Prozessvoraussetzung.
§ 14 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
5) Für jegliche Streitigkeiten aus mit uns geschlossenen Verträgen oder Rechtsverhältnissen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) maßgebend. Sofern das Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verweisung auf die Rechtsordnung eines anderen Staates enthält wird diese Verweisung ausdrücklich ausgeschlossen.
6) Sofern der Vertragspartner, kein Verbraucher, somit Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, wird als Gerichtsstand, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, für alle Streitigkeiten wegen und aus dem Vertrags- und Rechtsverhältnis, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, Ladbergen vereinbart. Hilfsweise wird im Sinne der vorstehenden Regelung der gesetzliche Sitz des Unternehmens oder juristischen Person als Gerichtsstand vereinbart.
7) Sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist und seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat wird, soweit nach Unionsrecht zulässig, als Gerichtsstand im Sinne des vorstehenden Absatzes 2 Ladbergen als Gerichtsstand vereinbart, hilfsweise eine anderweitig, nach Unionsrecht, zulässiger Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland.
8) Sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist und seinen Sitz in einem Mitgliedstaat außerhalb der Europäischen Union hat wird Ladbergen als Gerichtsstand im Sinne des Absatzes 2 vereinbart.
§ 15 TEILWEISE AUFHEBUNG DER BEDINGUNGEN
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen nicht.
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
(Allgemeine Verkaufs-, Herstellungs- und Vertragserfüllungsbedingungen für Lieferungen, Leistungen und Werke von Sachen und Rechten) durch die Firma MadeByMates GmbH & Co KG
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1) Diese Verkaufs-, Herstellungs- und Vertragserfüllungsbedingungen, im Folgenden als Geschäftsbedingungen bezeichnet, sind Bestandteil aller mit uns geschlossenen Verträge oder sonstigen, auch vorvertraglichen Rechtsverhältnisse, welche die Lieferung eines Kaufgegenstandes, die Erbringung einer Dienstleistung oder die Herstellung oder Lieferung eines Werkes oder die Erfüllung eines Auftrages, im Folgenden Vertragsgegenstand, durch uns zum Inhalt haben. Diese Geschäftsbedingungen finden weiterhin auch dann Anwendung soweit der Leistungsinhalt unserer Leistung aus der Übertragung von Rechten jeglicher Art durch uns besteht.
2) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich oder in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Vertragserfüllung an den Vertragspartner oder Auftraggeber, im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet, vorbehaltlos erbringen.
3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB, soweit diese sich nicht ausdrücklich auf Verbraucher beziehen.
5) Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer gelten diese Bedingungen auch in laufender Geschäftsverbindung und für den Abschluss künftiger Verträge, sofern sie nur dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigten Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.
§ 2 ANGEBOT, ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES, VERTRAGSPARTNER
1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation unserer Produkte, Dienstleistungen und Werke stellt kein rechtlich bindendes Angebot unsererseits dar.
2) An Sprachwerken, Schriftwerken, Reden und Computerprogrammen, Werken der Musik, Lichtbildwerken, einschließlich der Werke die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, Werke der bildenden Künste, wie Zeichnungen, Grafiken, Werke der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke, wie Gebrauchsprodukte und Gebrauchsgrafiken jeder Art, Filmwerken, einschließlich der Werke die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastischen Darstellungen, Zeichnungen, Grafiken, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, im Rahmen unserer Präsentationen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
3) Der vorstehende Vorbehalt gilt ferner für Lichtbilder und Erzeugnisse die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4) Ist die Bestellung des Vertragspartners als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
5) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Angebot des Auftraggebers durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben.
6) Bei Aufträgen oder Verträgen mit Erfüllungshandlungen an Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner und somit Vertragspartei des mit uns geschlossenen Vertrages. Erfolgt die Erfüllungshandlung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Erfüllungshandlung durch die Inbesitznahme und/ oder weitere Verwendung der vertraglichen Leistung in anderer Weise bereichert, so muss der Besteller und/ oder Vertragspartner der Erfüllungshandlung gegen sich als vertragsgemäß anerkennen als wäre diese dem Besteller und/ oder Vertragspartner gegenüber erbracht worden. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages erkennt der Besteller stillschweigend eine solche Erfüllungshandlung an Dritte als vertragsgemäß an.
7) Bei Aufträgen oder Verträgen auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen, versichert der Erklärende stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
8) Bei einer späteren Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des ursprünglich Erklärenden auf einen anderen Rechnungsempfänger versichert der Erklärende stillschweigend, dass das Einverständnis des anderen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
9) Eine vorstehende nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses anderen Rechnungsempfängers.
§ 3 DRUCK- UND AUFTRAGSDATEN, DATENÜBERTRAGUNG
1) Die Daten sind in den von uns angegeben Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenblätter sind zwingend zu beachten. Für abweichende Dateiformate können wir dem Vertragspartner eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Vertragspartner haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind.
2) Zulieferungen aller Art durch den Vertragspartner oder durch einen von diesem eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Profi-Datencheck).
3) Bei Datenübertragungen hat der Vertragspartner vor Übersendung jeweils den neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, Kopien der Daten anzufertigen.
§ 4 PREISE, ZAHLUNGEN UND VERZUG
1) Die an uns zu entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung im Einzelfall. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer „ab Werk“. Dies gilt nicht, soweit der Vertragspartner Verbraucher ist. In diesem Fall enthält der angegebene Warenpreis die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung sind in jedem Fall gesondert zu erstatten. Soweit wir Aufträge an Werbeträger (Mediaaufträge) oder Zulieferer vergeben, werden deren jeweils gültigen Preise Vertragsbestandteil.
2) Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung bzw. Teillieferung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig.
3) Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das von uns angegebene Konto zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist, der Geldeingang auf diesem Konto.
4) Die Annahme von Zahlungsmitteln wie Schecks und anderen erfüllungshalber gegebenen Papieren behalten wir uns vor.
5) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
6) Wir sind gegenüber dem Vertragspartner, der nicht Verbraucher ist, berechtigt, sämtliche offene Forderungen fällig zu stellen, wenn die vorstehenden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nicht unerheblich verschlechtern.
7) Ist der Vertragspartner Unternehmer, stimmt er der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu.
8) Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt zu leisten.
9) Nachträgliche, d. h. nach der Angebotsannahme durch den Vertragspartner veranlasste Änderungen des Vertrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Vertrages gilt auch jede Änderung der Vertragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg etc.). Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Vertragspartner veranlasst sind, werden separat berechnet.
§ 5 LIEFERUNGEN UND LIEFERTERMINE
1) Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer schriftlichen oder in Textform gehaltenen Vertragsannahmeerklärung. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt die rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten voraus. Wir sind verpflichtet, die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen unverzüglich dem Vertragspartner anzuzeigen und ggf. bereits erhaltene Leistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3) Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB oder nach § 286 Abs. 2 BGB einem solchen gleich gestellt oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Vertragspartners bleiben vorbehalten.
9) Auslieferungstermine für die Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer werden von uns gesondert schriftlich bestätigt und sind nur in diesen Fällen verbindlich.
10) Sofern sich aus dem geschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt, ist sie Erfüllungshandlung „ab Werk“, somit die Holschuld, vereinbart.
11) Für vertraglich vereinbarte Schickschulden ist die Verladestelle Erfüllungsort und der Vertragspartner trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung ab dem Erfüllungsort bis Anlieferung und weiter. Vorstehendes gilt nicht, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.
12) Für vertraglich vereinbarte Bringschulden erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Lieferort. Wird der Lieferort auf Wunsch des Vertragspartners nach Vertragsschluss geändert, trägt der Vertragspartner die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
13) Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Vertragspartner über.
14) Wird die Vertragserfüllung durch uns durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände (z.B. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörung) unmöglich, entfällt die Leistungspflicht. In diesem Fall stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu. Vorstehendes gilt auch, soweit die Gründe der Unmöglichkeit bei dem Vorlieferanten eintreten.
15) Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10 % gestattet. Wir berechnen die gelieferte Menge. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Vertragspartner würde unangemessen benachteiligt.
16) Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage und beginnt, für Druckerzeugnisse, einen Tag nach Eingang druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe innerhalb der jeweiligen Deadline sowie vollständiger Zahlung der Ware (einschließlich Umsatzsteuer); bei der Zahlungsart Vorauskasse ist als Datum der Zahlung der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgebend.
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
1) Wir behalten uns das Eigentum und alleinige Urheberrecht an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder der Saldoziehung und deren Anerkennung heben die vorgenannte Rechtsbeschränkung nicht auf. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Zahlt der Vertragspartner nach Zahlungsverzug sind wir verpflichtet, zurückgenommene Ware erneut zu liefern.
2) Wir sind nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten und/ oder Schadensersatzpflichten des Vertragspartners – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall.
5) Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt, sofern er nicht Verbraucher ist, alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung, im ordentlichen Geschäftsgang, dieser Forderung bleibt der Vertragspartner auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6) Die Verarbeitung oder Umbildung des Vertragsgegenstandes durch den Vertragspartner wird stets für uns vorgenommen. Wird der vertragsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Vertragsgegenstand.
7) Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Vertragspartner verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur
Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
§ 7 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG UND ABTRETUNG
1) Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen Auftraggeber, die keine Verbraucher sind, nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2) Uns steht ein Zurückbehaltungsrecht an den Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zu, sobald sich der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet.
3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis mit uns abzutreten bzw. Rechte oder Pflichten aus einem Vertragsverhältnis mit uns ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
4) Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 8 UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT / MÄNGELHAFTUNG
1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den gelieferten Vertragsgegenstand auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach Lieferung/Abholung anzuzeigen und zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den Vertragspartner gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Vorstehendes gilt nicht, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.
2) Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
3) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sein denn, dass die Teillieferung den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt.
4) Wir übernehmen nicht die Kosten der Nachbesserung, die entstanden sind, weil der Vertragsgegenstand nach Gefahrübergang an einen anderen Ort als den Erfüllungsort des Vertrages verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
5) Der bemängelte Vertragsgegenstand ist vom Vertragspartner bis zur endgültigen Feststellung der Mangelhaftigkeit zur Vermeidung von Beschädigungen sachgemäß einzulagern und zur Besichtigung bereit zu halten.
6) Jede Gewährleistung entfällt, wenn der Vertragspartner den Vertragsgegenstand unsachgemäß lagert oder behandelt, es sei denn, die unsachgemäße Lagerung oder Behandlung ist für den Mangel nicht ursächlich.
7) Bei einer unberechtigten Mängelrüge des Vertragspartners, bei der dieser das Fehlen eines Mangels mindestens leicht fahrlässig verkannt hat, hat er uns die dadurch verursachten Kosten zu erstatten.
8) Ansprüche des Vertragspartners, die nicht Verbraucher sind, wegen eines Mangels des Vertragsgegenstandes verjähren bei neu hergestellten Sachen oder Werken innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang und/ oder Erfüllung des Vertrages.
§ 9 EIGENTUMS- UND URHEBERNUTZUNGSRECHTE
1) An urheberrechtsfähigen Werken, wie insbesondere Sprachwerken, Schriftwerken, Reden und Computerprogrammen, Werken der Musik, Lichtbildwerken, einschließlich der Werke die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, Werke der bildenden Künste, wie Zeichnungen, Grafiken, Werke der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke, wie Gebrauchsprodukte und Gebrauchsgrafiken jeder Art, Filmwerken, einschließlich der Werke die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastischen Darstellungen, Zeichnungen, Grafiken, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, haben wir das Urheberrecht, einschließlich aller urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, insbesondere das Recht zur Versagung der Übertragung, der Veröffentlichung, der weiteren Bearbeitung, der Übertragung auf Bild- und Tonträger, der öffentlichen Wiedergabe jegweder Art im Sinne von § 37 Abs. 3 UrhG und von Änderungen nach § 39 UrhG.
2) Der vorstehende Grundsatz gilt ferner für Lichtbilder und Erzeugnisse die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3) Vorstehendes gilt ferner für die Erbringung unserer Leistung, hergestellte Vorstufen- und Zwischenprodukte und/oder Arbeitsmittel, z.B. Druckvorlagen, – stöcke, Reinzeichnungen, Lithos, Formen, Werkzeuge u.Ä. sowie an Konzepten, Exposes, Treatments, Skizzen, Zeichnungen, Grafiken, Mustern, Programmen, digitalen Daten und Dateien usw..
4) Eigentum-, oder Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Leistungen und/ oder dem Vertragsgegenstand gehen bestimmungsgemäß erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Vertragspartner über. Die von uns erbrachten Leistungen stehen dem Vertragspartner nur für den bei Vertragsschluss vereinbarten Vertragsweck zur Verfügung. Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Leistungen gehen daher nur insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Nutzung- und Verwertung ist mit uns schriftlich oder in Textform zu vereinbaren, ist vergütungspflichtig und steht unter dem Vorbehalt einer Urheberrechtbezeichnung nach § 13 UrhG. Die Übertragung eines ausschließlichen sachlichen und räumlichen Nutzungsrechtes an von uns zu erbringenden Leistungen und/ oder den Vertragsgegenständen an den Vertragspartner bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 10 KORREKTUREN, PRÜFUNG BEI WEITERVERWENDUNG
1) Abzüge (Kopien, Laserdrucke, Andrucke), Filme, Reinzeichnungen o.Ä. sind vom Vertragspartner auf Fehler zu überprüfen und für druckreif zu erklären (Druckfreigabe). Durch uns verschuldete Fehler werden unverzüglich und kostenlos berichtigt. Eventuelle Korrekturen hat der Vertragspartner vor der Weiterverwendung erneut auf Fehler zu überprüfen. Wir haften nach Druckfreigabe nicht für die vom Vertragspartner übersehenen Fehler. Die Kosten für Besteller- und Autorenkorrekturen sind vom Vertragspartner zu tragen und werden diesem in Rechnung gestellt.
2) Es besteht die Pflicht des Vertragspartners, unsere Lieferung vor einer Weiterverwendung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen zugesandt worden sind. Druckstöcke, Maschinenplatten, kopierfähige Filme u.Ä. sind vom Vertragspartner vor einer Weiterverarbeitung durch ihn auf Vollständigkeit, Maßgenauigkeit, Standrichtigkeit, Dichte und auf einwandfreie Beschaffenheit zur Weiterverarbeitung zu überprüfen.
3) Wir übernehmen keine Haftung, wenn Reinzeichnungen, Filme, digitale Daten o.Ä. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate, Auflagendruck usw. verwendet werden, selbst wenn vom Vertragspartner Schadensersatz von Dritten verlangt wird.
§ 11 HANDELSBRAUCH
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
§ 12 AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG, DATENSCHUTZ
1) Wir werden für den Vertragspartner als Auftragsverarbeiter insoweit Tätig als uns von diesem personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung übermittelt werden.
2) Zuständige Aufsichtsbehörde für uns ist die:
Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Frau Helga Block
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
1) Die Vertragsparteien und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
2) Vertragsgegenstand sind unsere unter § 1 genannten Vertragsleistungen.
3) Dem Vertragspartner obliegt die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere sichert der Vertragspartner die schriftliche Einwilligung der jeweils Betroffenen in die Datenverarbeitung und Weitergabe an Dritte oder die sonstige rechtliche Zulässigkeit zu soweit es sich um Daten von Mitarbeitern oder Dritten handelt.
4) Zur Konkretisierung der beiderseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten erklärt der Vertragspartner mit den nachfolgenden Bedingungen, als Bestandteil des Vertrages, sein Einverständnis. Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei dem wir und unsere Beschäftigten oder durch den uns Beauftragte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die vom Vertragspartner stammen oder für diesen erhoben wurden.
5) Wir dürfen Daten nur im Rahmen des geschlossenen Vertrages und gemäß den Weisungen des Vertragspartners erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Werden wir durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem wir unterliegen, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilen wir dem Vertragspartner diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
6) Die Weisungen des Vertragspartners werden anfänglich durch den geschlossenen Vertrag festgelegt und können vom Vertragspartner danach in schriftlicher Form oder in Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Der Vertragspartner ist jederzeit zur Erteilung entsprechender Weisungen berechtigt. Dies umfasst Weisungen in Hinblick auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Die Weisungsberechtigten des Vertragspartners sind dessen gesetzliche Vertreter oder die jeweiligen handelsrechtlich bevollmächtigten Mitarbeiter. Weisungsberechtigt unsererseits sind die jeweiligen Geschäftsführer der Gesellschaft.
7) Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen ist dem Vertragspartner unverzüglich der Nachfolger bzw. Vertreter in Textform zu benennen.
8) Alle erteilten Weisungen sind sowohl vom Vertragspartner als auch von uns zu dokumentieren. Weisungen, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
9) Sind wir der Ansicht, dass eine Weisung des Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, haben wir den Vertragspartner unverzüglich darauf hinzuweisen. Wir sind berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Vertragspartner bestätigt oder geändert wird. Wir dürfen die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen.
10) Im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrags erhalten wir Zugriff auf die Folgenden näher spezifizierten personenbezogenen Daten. Diese Daten umfassen insbesondere Vorname, Nachnahme, Wohnort, Geburtsdatum, Alter, Arbeitsplatzbeschreibung, Betriebszugehörigkeit, Renteneintrittsalter und die bildliche Darstellung.
11) Der Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen ist wie folgt definiert:
Angestellte und Arbeiter, somit Arbeitnehmer, des Vertragspartners, dessen Vorstand, und sonstige Vertreter, Vertriebspartner, Erfüllungsgehilfen im Weiteren, sowie Kunden unserer Vertragspartner.
12) Wir sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die aus dem Bereich des Vertragspartners erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Unterlagen und Daten sind gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte unter Berücksichtigung des Stands der Technik zu sichern.
13) Wir haben in unserem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Wir treffen alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Vertragspartners gem. Art. 32 DSGVO, insbesondere mindestens die folgenden aufgeführten Maßnahmen der
a) Zutrittskontrolle
b) Zugangskontrolle
c) Zugriffskontrolle
d) Weitergabekontrolle
e) Eingabekontrolle
f) Auftragskontrolle
g) Verfügbarkeitskontrolle
h) Trennungskontrolle
14) Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt uns vorbehalten, wobei wir sicherstellen, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
15) Wir haben als Ansprechpartner für den Datenschutz die jeweiligen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die Kontaktdaten sind auf der jeweiligen Webseite des Unternehmens veröffentlicht.
16) Den bei der Datenverarbeitung durch uns beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Wir werden alle Personen, die von uns mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden (im folgenden Mitarbeiter genannt), entsprechend verpflichten (Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen müssen so gefasst sein, dass sie auch nach Beendigung dieses Vertrages oder des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Mitarbeiter und uns als dem Auftragnehmer bestehen bleiben. Dem Vertragspartner sind die Verpflichtungen auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.
17) Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen in unserem Verantwortungsbereich, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch uns, bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte werden wir den Vertragspartner unverzüglich in Schriftform oder Textform informieren. Dasselbe gilt für Prüfungen unsererseits durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten enthält zumindest folgende Informationen:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
b) eine Beschreibung der von uns ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
18) Durch uns werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der Betroffenen getroffen, weiterhin informieren wir hierüber den Vertragspartner und ersuchen um weitere Weisungen.
19) Wir sind darüber hinaus verpflichtet, dem Vertragspartner jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit dessen Daten von einer Verletzung nach Absatz 1 betroffen sind.
20) Sollten die Daten des Vertragspartners bei uns durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so haben wir den Vertragspartner unverzüglich darüber zu informieren, sofern uns dies nicht durch gerichtliche oder behördliche Anordnung untersagt ist. Wir werden in diesem Zusammenhang alle zuständigen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Entscheidungshoheit über die Daten ausschließlich beim Vertragspartner als „Verantwortlichem“ im Sinne der DSGVO liegt.
21) Über wesentliche Änderung der Sicherheitsmaßnahmen wird der Vertragspartner unverzüglich durch uns unterrichtet.
22) Ein Wechsel in der Person des betrieblichen Ansprechpartners für den Datenschutz ist dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
23) Wir und gegebenenfalls unser Vertreter führen ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Vertragspartners durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung, das alle Angaben gem. Art. 30 Abs. 2 DSGVO enthält. Das Verzeichnis ist dem Vertragspartner auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
24) An der Erstellung des betriebseigenen Verfahrensverzeichnisses des Vertragspartners haben wir im angemessenen Umfang mitzuwirken. Wir werden dem Vertragspartner die jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitteilen.
25) Der Vertragspartner ist berechtigt sich vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig einmal jährlich von den technischen und organisatorischen Maßnahmen in unserem Unternehmen zu überzeugen. Hierfür kann er z. B. Auskünfte von uns einholen, sich vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen oder internen Prüfungen vorlegen lassen oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen des unsererseits nach rechtzeitiger Abstimmung zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich prüfen bzw. durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu uns steht. Der Vertragspartner wird Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und die Betriebsabläufe unseres Unternehmens dabei nicht unverhältnismäßig stören.
26) Uns obliegt die Pflicht dem Vertragspartner auf dessen mündliche oder schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Kontrolle der durch uns getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind.
27) Der Vertragspartner dokumentiert das Kontrollergebnis und ist verpflichtet uns dieses mitzuteilen. Bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die der Vertragspartner insbesondere bei der Prüfung von Auftragsergebnissen feststellt, hat er uns unverzüglich zu informieren. Werden bei der Kontrolle Sachverhalte festgestellt, deren zukünftige Vermeidung Änderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilt der Vertragspartner uns die notwendigen Verfahrensänderungen unverzüglich mit.
28) Wir stellen dem Vertragspartner auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für die Auftragsverarbeitung sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung.
29) Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden unter Einschaltung auch von Subunternehmer durchgeführt. Wir setzen diese hierbei zur körperlichen Realisierung des Leistungserfolges ein. Wir sind im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Wir sind verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Wir werden bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Vertragspartner seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, werden wir sicherstellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Der Vertragspartner stimmt dieser Beauftragung von Subunternehmern zu. Wir werden dem Vertragspartner auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit unseren Subunternehmern nachweisen.
30) Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn wir Dritte mit Dienstleistungen beauftragen, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die wir für den Vertragspartner erbringen und Bewachungsdienste. Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung zu Wartungs- und Prüfleistungen durch drei Subunternehmer, soweit diese für IT-Systeme erbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Vertragspartner genutzt werden.
31) Wir sind verpflichtet den Vertragspartner nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 12–22 sowie 32 und 36 DSGVO zu unterstützen.
32) Macht ein Betroffener Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung hinsichtlich seiner Daten, unmittelbar gegenüber uns geltend, so reagieren wir nicht selbstständig, sondern verweisen den Betroffenen unverzüglich an den Vertragspartner und warten dessen Weisungen ab.
33) Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erleidet, ist im Innenverhältnis zu uns alleine der Vertragspartner gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.
34) Die Vertragsparteien stellen sich jeweils von der Haftung frei, wenn eine Partei nachweist, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden bei einem Betroffenen eingetreten ist, verantwortlich ist.
35) Der Vertragspartner kann den Vertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn wir unseren Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommen, Bestimmungen der DSGVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen oder eine Weisung des Vertragspartners nicht ausführen. Bei einfachen – also weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen – Verstößen setzt der Vertragspartner uns eine angemessene Frist, innerhalb welcher wir berechtigt sind den Verstoß abzustellen.
36) Wir werden dem Vertragspartner nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Vertragspartners, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen bei uns. Wir haben den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. Zu entsorgende Unterlagen sind mit einem Aktenvernichter nach DIN 32757-1 zu vernichten. Zu entsorgende Datenträger sind nach DIN 66399 zu vernichten.
37) Der Vertragspartner hat das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten bei uns in geeigneter Weise zu kontrollieren.
38) Wir sind verpflichtet, auch über das Ende des Vertrags hinaus die uns im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorstehende Verpflichtung bleibt über das Ende des Vertrags hinaus solange gültig, wie wir über personenbezogene Daten verfügen, die uns vom Vertragspartner zugeleitet wurden oder die wir für diesen erhoben haben.
§ 13 HAFTUNGSFREISTELLUNG
1) Der Vertragspartner garantiert insbesondere, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien) Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
2) Der Vertragspartner erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
3) Der Vertragspartner stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
§ 14 HAFTUNG
1) Wir übernehmen keine Haftung für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der von uns auftragsgemäß erbrachten Leistung.
2) Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen verursacht wurde. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn/Produktionsausfall ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In den vorgenannten Fällen ist aber die Schadensersatzhaftung, insbesondere bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
4) Die uns vom Vertragspartner zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen verwahren wir unter Beachtung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten im Sinne des § 277 BGB. Wir sind berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu vernichten, es sei
denn, der Vertragspartner hat sich bei Übergabe schriftlich die Rücknahme vorbehalten.
§ 15 REFERENZNACHWEISE, EIGENWERBUNG
Wir sind berechtigt, unsere Leistungen für den Vertragspartner für Referenznachweise und Eigenwerbung, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit, durch Benennung und Abbildung zu verwenden.
§ 16 VERTRAGSSTRAFEN, SCHIEDSGERICHTVERFAHREN
1) Zwischen den Vertragsparteien sind Vertragsstrafen nicht vereinbart. Im Übrigen wird durch uns jeder denkbaren Regelung oder Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder wirkungsgleicher Verpflichtungen ausdrücklich widersprochen.
2) Hinweis nach § 36 Abs.1 Nr. 1 VSBG: Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft an der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
3) Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die Online-Streitbeilegungsplattform (kurz „OS-Plattform“) als Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, welche aus online geschlossenen Rechtsgeschäften erwachsene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten, ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
4) Zwischen den Vertragsparteien ist keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Schieds- oder Schiedsgerichtverfahren vereinbart. Es wird durch auch ausdrücklich der Verpflichtung zu einer Teilnahme an solchen Schiedsverfahren widersprochen. Der vorgenannte Widerspruch dieses Absatzes gilt für auch für Verfahren jeglicher Art im Sinne einer Prozessvoraussetzung.
§ 17 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
3) Für jegliche Streitigkeiten aus mit uns geschlossenen Verträgen oder Rechtsverhältnissen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) maßgebend. Sofern das Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verweisung auf die Rechtsordnung eines anderen Staates enthält wird diese Verweisung ausdrücklich ausgeschlossen.
4) Sofern der Vertragspartner, kein Verbraucher, somit Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, wird als Gerichtsstand, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, für alle Streitigkeiten wegen und aus dem Vertrags- und Rechtsverhältnis, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, Ladbergen vereinbart. Hilfsweise wird im Sinne der vorstehenden Regelung der gesetzliche Sitz des Unternehmens oder juristischen Person als Gerichtsstand vereinbart.
5) Sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist und seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat wird, soweit nach Unionsrecht zulässig, als Gerichtsstand im Sinne des vorstehenden Absatzes 2 Ladbergen als Gerichtsstand vereinbart, hilfsweise eine anderweitig, nach Unionsrecht, zulässiger Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland.
6) Sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist und seinen Sitz in einem Mitgliedstaat außerhalb der Europäischen Union hat wird Ladbergen als Gerichtsstand im Sinne des Absatzes 2 vereinbart.
§ 18 TEILWEISE AUFHEBUNG DER BEDINGUNGEN
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen nicht.
Stand: Oktober 2021